Allgemeine VWA-Informationen:
Informationen für die Diplomprüfungstermine:
Zulassungsvoraussetzungen:
Betriebswirtschaft | ||
wenigstens zwei mit mindestens ausreichend bewertete Klausuren aus jedem Pflichtfach | ||
Betriebswirtschaftslehre | ||
Volkswirtschaftslehre | ||
Rechtswissenschaft | ||
Betriebswirtschaft Fachrichtung Informatik | ||
wenigstens zwei mit mindestens ausreichend bewertete Klausuren aus jedem Pflichtfach | ||
Informatik | ||
Betriebswirtschaftslehre | ||
wenigstens eine mit mindestens ausreichend bewertete Klausuren aus jedem Pflichtfach | ||
Volkswirtschaftslehre | ||
Rechtswissenschaft |
Was wird wie lange geprüft?
Betriebswirtschaft | ||
schriftlich | ||
Betriebswirtschaftslehre | 2 x 2,5 Std. | |
Volkswirtschaftslehre | 2 x 2,5 Std. (?) | |
Rechtswissenschaft | 2 x 2,5 Std. (?) | |
mündlich* | Zulassung nur, wenn in mind. zwei Fächern schriftl. "ausreichend" oder besser | |
Betriebswirtschaftslehre | 10 min. | |
Volkswirtschaftslehre | 10 min. | |
Rechtswissenschaft | 10 min. | |
plus Zusatzfach | 10 min. | |
*Einzel- oder Gruppenprüfung |
Betriebswirtschaft Fachrichtung Informatik | ||
schriftlich | ||
Informatik | 5 Std. | |
Betriebswirtschaftslehre | 2 x 2,5 Std. | |
Volkswirtschaftslehre | 2,5 Std. | |
Rechtswissenschaft | 2,5 Std. | |
mündlich* | Zulassung nur, wenn in mind. zwei Fächern schriftl. "ausreichend" oder besser | |
Informatik | 10 min. | |
Betriebswirtschaftslehre | 10 min. | |
Volkswirtschaftslehre | 5 min. | |
Rechtswissenschaft | 5 min. | |
plus Zusatzfach | 10 min. | |
*Einzel- oder Gruppenprüfung |
Wie werden die Teilergebnisse der schriftlichen und mündlichen Prüfung zum Gesamtergebnis addiert?
Die schriftlichen und mündlichen Ergebnisse zählen jeweils gleichberechtigt, mit folgenden Ausnahmen:
Wann ist die Prüfung nicht bestanden?
leicht abgewandelter Auszug aus dem §12 Abs. 5 Prüfungsordnung:
Nochmals mit anderen Worten:
Fazit:
Wenn man sich die Sache so betrachtet besteht doch eine reelle Chance und die Anzahl der schlaflosen Nächte dürfte auch etwas geringer werden.