Allgemeine VWA-Informationen:

Informationen für die Diplomprüfungstermine:

 

Zulassungsvoraussetzungen:

Betriebswirtschaft
wenigstens zwei mit mindestens ausreichend bewertete Klausuren aus jedem Pflichtfach
Betriebswirtschaftslehre
Volkswirtschaftslehre
Rechtswissenschaft
Betriebswirtschaft Fachrichtung Informatik
wenigstens zwei mit mindestens ausreichend bewertete Klausuren aus jedem Pflichtfach
Informatik
Betriebswirtschaftslehre
wenigstens eine mit mindestens ausreichend bewertete Klausuren aus jedem Pflichtfach
Volkswirtschaftslehre
Rechtswissenschaft

Was wird wie lange geprüft?

Betriebswirtschaft
schriftlich
Betriebswirtschaftslehre 2 x 2,5 Std.
Volkswirtschaftslehre 2 x 2,5 Std. (?)
Rechtswissenschaft 2 x 2,5 Std. (?)
mündlich* Zulassung nur, wenn in mind. zwei Fächern schriftl. "ausreichend" oder besser
Betriebswirtschaftslehre 10 min.
Volkswirtschaftslehre 10 min.
Rechtswissenschaft 10 min.
plus Zusatzfach 10 min.
*Einzel- oder Gruppenprüfung
Betriebswirtschaft Fachrichtung Informatik
schriftlich
Informatik 5 Std.
Betriebswirtschaftslehre 2 x 2,5 Std.
Volkswirtschaftslehre 2,5 Std.
Rechtswissenschaft 2,5 Std.
mündlich* Zulassung nur, wenn in mind. zwei Fächern schriftl. "ausreichend" oder besser
Informatik 10 min.
Betriebswirtschaftslehre 10 min.
Volkswirtschaftslehre 5 min.
Rechtswissenschaft 5 min.
plus Zusatzfach 10 min.
*Einzel- oder Gruppenprüfung

Wie werden die Teilergebnisse der schriftlichen und mündlichen Prüfung zum Gesamtergebnis addiert?

Die schriftlichen und mündlichen Ergebnisse zählen jeweils gleichberechtigt, mit folgenden Ausnahmen:

Wann ist die Prüfung nicht bestanden?

leicht abgewandelter Auszug aus dem §12 Abs. 5 Prüfungsordnung:

  1. wenn in einem Prüfungsfach des Teilergebnis auf "ungenügend" lautet und nicht ein Ausgleich mit mindestens der Note "gut" in einem anderen Pflichtfach oder mit der Note "befriedigend" in zwei anderen Pflichtfächern erzielt ist.
  2. wenn die Teilergebnisse in zwei Pflichtfächern schlechter als "ausreichend" sind
    Nur für Informatiker:
    die Einzelleistungen in den Prüfungsgebieten gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 3 (VWL und Recht) werden zusammengerechnet
  3. wenn das Teilergebnis im Pflichtfach Betriebswirtschaftslehre schlechter als ausreichend ist.

Nochmals mit anderen Worten:

Fazit:

Wenn man sich die Sache so betrachtet besteht doch eine reelle Chance und die Anzahl der schlaflosen Nächte dürfte auch etwas geringer werden.